Gilt die Unschuldsvermutung?….

In der Nacht des 04.04.2012 war auf der Facebook Seite einer Person, die u.a. auch ein Facebook-Freund einiger Mitglieder der Freund_innen der Friedhofstribüne bzw. des WSK war, die Statusmeldung „Sieg Heil“ zu lesen. Etliche Tage später steht diese noch immer an besagtem Platz.

Nun, aus der Verdachtsprognose der Verstoßes gegen das sogenannte „Wiederbetätigungsgesetz“ wurde ein Rechtsanwalt bezüglich der juristischen Gesetzeslage befragt. Aus der Antwort war herauslesbar, daß „Sieg Heil“ nach ständiger Judikatur den einschlägigen Tatbestand des Verbotsgesetzes verwirklichen kann. Da dies jedoch ein Vorsatzdelikt ist, kommt es auf „den Horizont“ bzw. die „beabsichtigte Tendenz“ des Erklärers an.
Daraus resultiert, daß ein „gedankenloser Sager“ nicht strafbar ist.

Vor dem besagten Posting der betreffenden Person war der Facebook Pinnwand zu entnehmen, dass wohl ein ordentliches Besäufnis vorangegangen war. Ohne jetzt mit dem Gesetz allzu sehr auf „Du und Du“ zu sein, nehmen wir an, dass aus diesem Grund prinzipiell kein Vorsatz ableitbar war bzw. ist.

Doch völlig unabhängig von der gesetzlichen Lage, bleibt an dieser Stelle noch die Frage der moralischen und menschlichen Seite zu klären. Es stellt sich die erschütternde Frage, warum das Posting selbst Tage später, immer noch nicht gelöscht wurde.

Da Tage später diverse andere (wenn auch in einem anderen Zusammenhang stehende) Statusmeldungen auf der Pinnwand ersichtlich sind, bleibt wohl nur mehr die Schlussfolgerung über, dass Sympathien für den Nationalsozialismus nicht abgestritten werden können.

Daher sehen wir uns gezwungen in aller Deutlichkeit festzuhalten, was eine Selbstverständlichkeit sein sollte und was sich hoffentlich die betreffende Person auch mal überlegt:
Der Nationalsozialismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. In dieser Zeit wurden millionenfach Morde begangen – jedes einzelne ausgelöschte Leben ist zuviel. So etwas darf nicht wieder passieren.

Weiters wurde uns zugetragen, dass besagte Person ihre religiöse Ansicht mit dem Slogan „Abendland in Christenhand“ charakterisiert hat. Wir werden an dieser Stelle mit Sicherheit keine Diskussion über Sinn- oder Unsinn dieser Textpassage führen. Da sich die besagte Person jedoch zum Christentum im Sinne der römisch katholischen Kirche bekennt, würde uns sehr interessieren, wie die Prinzipien Ihrer Religion mit der Ideologie der NS Zeit vereinbart werden können bzw. welcher Zusammenhang da gesehen wird?

Wir haben hier bewusst auf die Nennung des Namens verzichtet – es ist uns nicht daran gelegen Leute öffentlichkeitswirksam an den Pranger zu stellen.

Wir hoffen aber dennoch, dass die besagte Person diesen Eintrag auch sehen und sich besinnen wird, diese absolut untragbare Statusmeldung endlich löscht und sich vor Augen führt, dass es ein Miteinander von Friedhofstribüne bzw. auch nur einem Hauch von Nationalsozialismus schlicht & ergreifend nicht geben kann.

Den Poster der besagten Statusmeldung fordern wir auf: löschen Sie Ihren Facebook Eintrag! Sie sind ganz nah am Delikt der Wiederbetätigung!

Gegen Nazis! Gegen Fremdenfeindlichkeit! Gegen Homophobie! Gegen Sexismus!

Freund_innen der Friedhofstribüne

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.