Am 20. Jänner 2016,18:30 Uhr, findet die außerordentliche Mitgliederversammlung des WSK statt.
Der erste Teil dieser widmet sich einer geplanten Statutenänderung. Dieser für viele überraschende Tagesordnungspunkt war auch beim letzten FHT-Treffen ein Diskussionspunkt. Im Wesentlichen haben wir aus dem uns vorliegenden Auszug der neuen Statuten Folgendes geschlossen: Eine Statutenänderung darf nicht so überrumpelnd kommuniziert werden. Der FHT liegen Änderungsvorschläge vor, allerdings können wir nicht davon ausgehen, dass dies auf jedes WSK-Mitglied zutrifft.
Daher kurz die geplanten Änderungen im Überblick: Statt KassierIn heißt es in Zukunft FinanzrefrentIn und statt bis zu drei VizepräsidentInnen soll es in Zukunft nur noch eine/n KlubmangerIn geben. Abgesehen von den Umbenennungen, die recht belanglos sind, bringt dieser Schritt, vor allem die VizepräsidentInnen betreffend, eine große Veränderung mit sich. Statt bis zu 5 Personen besteht das Präsidium aus nur mehr 3 Personen. Da das Präsidium bei bereits einem Drittel der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist und der Präsident die Präsidiumssitzungen einberuft besteht hier zumindest die theoretische Gefahr des Alleingangs. Wenngleich wir das dem aktuellen Präsidenten nicht unterstellen wollen: Sollten die WSK-Statuten durch eine Rückführung nicht ohnehin obsolet werden, weisen diese einen sehr undemokratischen und einem Mitgliederverein nicht gerechten Charakter auf.
Zweitens soll zusätzlich ein „Vertreter der WSK-Mitglieder“ in den Vorstand entsandt werden (zusätzlich zu einer/m AHV-VertreterIn und einer/m FHT-VertreterIn). Nirgendwo wird jedoch festgelegt, wie dieser „Vertreter der WSK-Mitglieder“ zu ermitteln ist und, wer diese/n wählt/bestimmt. Da diese Person allerdings Teil eines Vereinsorgans sein soll, wäre eine solche Bestimmung dringend nötig.
Abgesehen von der inhaltlichen Problematik gab es beim Jänner-FHT-Treffen auch Kritik an der Art der Durchführung. Während die Inhalte der geplanten Änderungen bis heute, zwei Tage (Anmerkung: zum Zeitpunkt der Publikation) vor der Mitgliederversammlung, nicht allen Mitgliedern offiziell und rechtzeitig (=2 Wochen vor der MV) kommuniziert wurden, sind sie in der an Teile der Mitglieder/Fangemeinde kommunizierten Form unvollständig.
Die erhaltene Version zeigt nur die Abänderungen der §§ 12 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) und 13 (der Vorstand), allerdings nicht §§15 und 16, die das Präsidium betreffen und viel tiefer gehende Auswirkungen auf den Verein haben können (siehe oben).
Die FreundInnen der Friedhofstribüne sind außerdem der Meinung, dass einschneidende Statutenänderungen einer Mehrheit der Mitglieder des WSK nicht erst bei der a.o. Mitgliederversammlung mitgeteilt werden sollten (auch wenn dies Statutenkonform wäre). Dadurch besteht kaum die Möglichkeit eines Austausches über Änderungen bzw. über die ausreichende Prüfung der neuen Statuten.
In diesem Sinne können wir uns aktuell auch nicht für eine Änderung der Statuten in der (unzureichenden) vorliegenden Form aussprechen. Abgesehen von den genannten undemokratischen Optionen sind die Vorbereitungen mangelhaft und die Vorlaufzeit zu kurz.
Anmerkung: Unseren Informationen nach soll, nach an den Vorstand herangetragener Kritik, eine Überarbeitung der neuen Statuten stattfinden, die zum Zeitpunkt als der Artikel verfasst wurde noch nicht bekannt war. Inwieweit obige Kritik auf die bei der a.o. Mitgliederversammlung vorgeschlagenen Statuten also noch inhaltlich zutrifft lässt sich nicht gesichert sagen. Klar bleibt jedoch: Die Vorgehensweise ist nicht transparent und das Resümee bleibt daher aufrecht.
Es ist uns allerdings bekannt, dass sich einige engagierte Mitglieder mit der genauen Ausformulierung der geplanten neuen Statuten intensiv beschäftigt sind. Es wird sich bis Mittwoch zeigen, wie gut diese Anregungen noch miteingebaut werden konnten. Daher gibt es am Mi., 20.1. um 17.30 h ein kleines Vorab-Info-Treffen im Flag